Enzymtherapien

Ein wichtiger Bestandteil der biologischen Krebsmedizin ist die Behandlung mit Enzymen – sowohl oral als auch über Infusionen. Sie werden auf dreifache Weise wirksam und können daher in jeder Phase der Erkrankung zur ergänzenden Behandlung hilfreich sein.

 

Wirksamkeit

In vielen Studien konnte belegt werden, dass Enzympräparate besonders die Nebenwirkungen einer Chemotherapie abmildern und dass sie zu einer besseren Lebensqualität beitragen und langfristig die Heilungschancen erhöhen. Das stellen wir im Praxisalltag immer wieder fest.

 

1. Wirkungen an der Krebszelle

Tumorzellen können sich mit einer Hülle aus Eiweiß (Fibrine) tarnen. Dadurch werden sie für die Abwehrzellen schlecht erkennbar. Durch eiweißspaltende Enzyme kann diese Hülle aufgelöst werden. Fremde Zellen, beispielsweise Bakterien oder Viren, aber auch Krebszellen, verraten sich durch andere Antigene. An den unterschiedlichen Antigenen kann das Abwehrsystem zwischen körpereigenen und körperfremden Zellen unterscheiden. Durch Enzyme werden die Antigene freigelegt. Die Tumorzelle kann erkannt und von Abwehrzellen angegriffen werden. 

2. Wirkungen auf das Immunsystem

Bei der Abwehr von Krebszellen können sich Immunkomplexe bilden, auch blocking factors genannt. Tumorzellen können ihre Antigene abstoßen. Nach der Auflösung von Tumorzellen bleiben u. U. die Antigene oder Bruchstücke davon erhalten. Sie werden von speziellen Abwehrzellen, den Antikörpern, trotzdem als „Feind“ markiert. Solche Immunkomplexe können von Enzymen aufgelöst werden. 

3. Minderung von Nebenwirkungen

Enymtherapien können Entzündungen hemmen und Gewebeschwellungen beseitigen – oft eine Nebenwirkung aggressiver Therapien oder als Folge der Operation.


Indikationen

Enzyme wirken als Wirkungsverstärker anderer Therapien. Die Wirksamkeit von Immuntherapeutika wie Mistel-, Thymus- oder Peptidpräparaten wird dadurch erhöht.

  • Minderung von Nebenwirkungen bei Chemo- oder Strahlentherapie 
  • Immun-Modulation: Langfristige Anwendung nach der Erstbehandlung (Operation), als Ergänzung und Unterstützung anderer Therapien zur Abwehrstärkung 


Bezug

Enzympräparate  sind sowohl oral, als auch als Infusionsampullen nicht verschreibungspflichtig und somit von der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgenommen.